AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hey & So GmbH — Am Sauren Acker 6, 36272 Niederaula (nachfolgend „Agentur“)

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Projekte, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der Agentur und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(2) Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Marktplatz-Management (u. a. Amazon Vendor und Seller), Performance-Marketing (u. a. Google Ads, Amazon PPC), Suchmaschinenoptimierung und Generative Engine Optimization, Websites und Shops, Gestaltung, Social Media, KI-Integration in Unternehmensabläufe sowie Schulungen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus diesen Bedingungen, den Leistungsbeschreibungen und den gesondert getroffenen Vereinbarungen. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht geschuldet.

(3) Maßgebend ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat — auch dann, wenn die Agentur ihnen nicht widerspricht.

II. Vertragsschluss und Briefing

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Agentur in Textform bestätigt oder wenn in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Arbeiten begonnen wird. Für die Textform genügt E-Mail. Mündliche Vereinbarungen sind in Textform zu bestätigen.

(3) Grundlage der Arbeit ist neben dem Auftrag das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, fasst die Agentur den Inhalt in einem Kontaktbericht zusammen, der dem Kunden innerhalb von drei Werktagen zugeht. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von zwei Werktagen widerspricht.

(4) Höhere Gewalt berechtigt die Agentur, Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

(5) Preise gelten für den bei Angebotsannahme feststehenden Leistungsumfang.

III. Leistungen und Termine

(1) Die Agentur schuldet die Umsetzung der beauftragten Leistung im vertraglich beschriebenen Umfang. Mehrkosten durch nachträgliche Änderungswünsche trägt der Kunde.

(2) Verbindliche Termine werden in Textform festgelegt und als verbindlich bezeichnet. Sie dürfen nur durch die Geschäftsführung oder ausdrücklich benannte Personen zugesagt werden.

(3) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg — insbesondere keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Marktplätzen oder KI-Systemen, keine bestimmten Umsätze, Klick- oder Conversion-Zahlen. Solche Werte hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflusses der Agentur liegen.

IV. Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung — insbesondere Zugänge zu Marktplatz-, Werbe- und Shop-Konten im erforderlichen Umfang. Die Agentur behandelt diese vertraulich.

(2) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht durchführbar sind, teilt er dies der Agentur unverzüglich mit.

(3) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und einen Stellvertreter.

(4) Beauftragt der Kunde im Zusammenhang mit einem laufenden Projekt andere Dienstleister im Tätigkeitsbereich der Agentur, stimmt er dies mit der Agentur ab.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, Personal, das die Agentur im Projekt einsetzt, innerhalb von zwölf Monaten nach Projektende nicht ohne Mitwirkung der Agentur unmittelbar oder mittelbar zu beauftragen oder einzustellen.

V. Vergütung

(1) Alle Leistungen sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Höhe ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung; fehlt eine solche, gilt die bei Beauftragung gültige Preisliste der Agentur, hilfsweise die übliche Vergütung.

(2) Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.

(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Werbebudgets (z. B. Google Ads, Amazon PPC, Meta) sind keine Vergütung der Agentur. Sie werden vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform gezahlt oder gegen Nachweis erstattet.

(5) Die Agentur ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang Leistungen zu erbringen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

VI. Neben-, Reise- und Fremdkosten

(1) Der Kunde trägt gegen Nachweis notwendige Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten sowie Entgelte Dritter, die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallen.

(2) Fremdkosten (z. B. Lizenzen, Stockmaterial, Tools) zahlt der Kunde nach Ankündigung durch die Agentur. Geht die Agentur in Vorleistung, sind diese Kosten unverzüglich zu erstatten.

VII. Fälligkeit und Zahlung

(1) Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens bei Abschluss der Leistung ohne Abzug fällig.

(2) Die Agentur kann nach Auftragserteilung ein Drittel des Auftragsvolumens als Abschlag und nach abnahmefähigen Teilleistungen Zwischenrechnungen stellen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(5) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen.

(6) Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nach, kann die Agentur nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

(7) Ändert oder bricht der Kunde Aufträge ab, ersetzt er der Agentur die dadurch entstehenden Kosten und stellt sie von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

(8) Tritt der Kunde vor Projektbeginn vom Vertrag zurück, kann die Agentur folgende Anteile des vereinbarten Honorars als pauschalen Ausgleich verlangen: bis 6 Monate vor Beginn 10 %, bis 3 Monate 25 %, bis 3 Wochen 50 %, bis 1 Woche 80 %, danach 100 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

VIII. Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Laufende Betreuungen ohne feste Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Kündigungen bedürfen der Textform.

(3) Nach Vertragsende ist die Agentur nicht verpflichtet, Inhalte, Zugänge oder Daten weiter vorzuhalten. Auf Wunsch übergibt sie dem Kunden vor Vertragsende die vom Kunden bezahlten Arbeitsergebnisse.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Bei erheblicher Vertragsverletzung durch den Kunden kann die Agentur den Zugang zu bereitgestellten Leistungen sperren. Vorausbezahlte Vergütungen werden bei einer vom Kunden zu vertretenden Kündigung nicht erstattet.

IX. Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den im Auftrag erstellten Arbeitsergebnissen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Nutzt der Kunde Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Umfang hinaus — räumlich, zeitlich, inhaltlich oder in anderen Medien — kann die Agentur hierfür ein angemessenes, marktübliches Honorar verlangen.

(3) Alle sonstigen Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte an Leistungen und Werkzeugen der Agentur, verbleiben bei der Agentur. Der Kunde darf Software der Agentur nicht kopieren, verändern, zerlegen oder den Quellcode ermitteln.

(4) An Entwürfen, Konzepten und Präsentationen, die nicht beauftragt werden, erwirbt der Kunde keine Rechte.

(5) Der Kunde räumt der Agentur an von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Marken, Daten) die zur Durchführung des Auftrags nötigen Rechte ein und stellt sicher, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

(6) Bei Verletzung der vorstehenden Rechte kann die Agentur für jeden Fall der Zuwiderhandlung — unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs — zusätzlich zur Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der jeweils geschuldeten Vergütung verlangen; weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.

X. Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte und für die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Maßnahmen verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden in Werbemitteln und nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit gelieferter Ideen, Konzepte und Entwürfe. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus dieser Verantwortung des Kunden folgen.

(4) Für Leistungen Dritter (z. B. Plattformen wie Amazon, Google, Meta; Hoster; Tool-Anbieter) haftet die Agentur nicht. Sperrungen, Richtlinienänderungen oder Ausfälle solcher Plattformen liegen außerhalb des Einflusses der Agentur. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen Dritte tritt die Agentur auf Wunsch an den Kunden ab.

(5) Software und Websites lassen sich nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellen; eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Die Agentur beseitigt Mängel im Rahmen der Gewährleistung.

XI. Datenverwendung

Personenbezogene Daten werden im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG verarbeitet. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Kundendaten in Shop- oder Werbekonten), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Agentur.

XII. Vertraulichkeit und Referenz

(1) Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Seite vertraulich — auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Die Agentur darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen und Arbeitsergebnisse zur Eigenwerbung zeigen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Zahlen werden dabei nicht veröffentlicht.

XIII. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026